Kommunale Betreiber- und Immobiliengesellschaft

KBI GmbH

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die KBI GmbH ist bemüht, die genannte Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://kbi.gmbh

STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN
Diese Website ist mit der Konformität der EN 301 549 (Kapitel 9), und damit die WCAG 2.1 (Konformitätsstufen A und AA) vereinbar.

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Grundlage war die vereinfachte Überprüfung auf Basis der BITV-Selbstbewertung (Prüfschritte ab März 2021), technische Analyse mit dem WAVE Web Accessibility Evaluation Tool und Simulation mit dem NVDA Screenreader.

BARRIERE MELDEN! FEEDBACK UND KONTAKTANGABEN
Sind Ihnen Mängel beim Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen?

Durch die Verwendung von veralteten Browsern und Betriebssystemen, durch individuelle Einstellungen oder bei Verwendung von Erweiterungen aus Drittanbieterquellen, kann es u.U. zu Einschränkungen in der Barrierfreiheit kommen, auf die wir keinen Einfluss haben.

Dann kontaktieren Sie uns per Post, E-Mail oder telefonisch und teilen uns die Art der Barrieren mit.

KBI GmbH
Geschäftsführer
Birgit Tornow-Wendland, Christoph Schneider
Rathenaustraße 4
16761 Hennigsdorf

E-Mail-Adresse: info(at)kbi.gmbh
Telefon: 03302 . 5440 80
Fax: 03302 . 5440 46

DURCHSETZUNGSVERFAHREN
Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

KONTAKT
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Internet: msgiv.brandenburg.de
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Haftungsausschluss

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