Erklärung zur Barrierefreiheit
Die KBI GmbH ist bemüht, die genannte Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website der KBI GmbH.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Konformität der EN 301 549 (Kapitel 9), und damit der WCAG 2.1 (Konformitätsstufen A und AA) vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Grundlage war die vereinfachte Überprüfung auf Basis der BITV-Selbstbewertung, eine technische Analyse mit dem WAVE Web Accessibility Evaluation Tool sowie eine Simulation mit dem NVDA Screenreader.
Barriere melden – Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen?
Durch die Verwendung von veralteten Browsern und Betriebssystemen, durch individuelle Einstellungen oder bei Verwendung von Erweiterungen aus Drittanbieterquellen kann es unter Umständen zu Einschränkungen in der Barrierefreiheit kommen, auf die wir keinen Einfluss haben.
Dann kontaktieren Sie uns per Post, E-Mail oder telefonisch und teilen uns die Art der Barriere mit.
KBI GmbHRathenaustraße 6
16761 Hennigsdorf
E-Mail: info@kbi.gmbh
Telefon: 03302 . 20 566 60
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie über die oben genannte Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in dieser Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt der Durchsetzungsstelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – LandesbehindertenbeauftragteDurchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Internet: msgiv.brandenburg.de
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Haftungsausschluss
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